Da fällt mir die Geschichte mit dem Esel ein.
So ähnlichen funktionieren diese Glücksspiele.
Da kam ein Städter und kaufte von einem Bauern einen Esel für 100 Euro. Der Bauer versprach das Tier am nächsten Tag bei dem Käufer abzuliefern.
Am nächsten Tag kam der Bauer und bedauerte, dass der Esel gestorben war.
„In dem Fall“, sagte der Städter, „will ich mein Geld zurück.“
Der Bauer bedauerte wieder, denn er hatte das Geld schon am Vortag ausgegeben. Also sagte der Städter er wolle den toten Esel haben.
„Nun, was willst du mit dem Kadaver?“
„Ich werde ihn verlosen!“
„Du kannst doch keinen toten Esel verlosen!“
„Sicher kann ich, pass nur auf: Ich sag niemandem, dass er tot ist!“
Einen Monat später treffen sich die zwei wieder.
„Na, hast du den toten Esel losbekommen?“
„Sicher! Ich habe 500 Lose zu je 2 Euro verkauft und hab 998.00 Euro Gewinn gemacht!“
„Hat sich denn da keiner beschwert?“
„Nur der, der gewonnen hat. Und dem hab ich seine zwei Euro zurückgegeben.“
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Zunächst bedarf es kurz der Klärung zweier Begriffe:
Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Teilnahme entgeltlich erfolgt und die Entscheidung über Gewinn und Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Glücksspiele in Deutschland bedürfen grundsätzlich einer staatlichen deutschen Zulassung. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil soll auch eine ausländische, europäische Lizenz reichen.
Bei Gewinnspielen dagegen erfolgt kein entgeltlicher Einsatz oder die Gewinn-/Verlust-Entscheidung hängt alleine von den Fertigkeiten und Fähigkeiten des Teilnehmers an. Gewinnspiele sind grundsätzlich zulassungsfrei.
Es empfiehlt sich zwischen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Problematik zu unterscheiden.
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